Beratung
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder online.
Konkrete, auf den Einzelfall bezogene Rechtsauskünfte sind als Rechtsberatung gebührenpflichtig.
Unsere Mindestgebühr für eine telefonische oder Online-Rechtsberatung beträgt 50.- Euro (brutto).
Wenn Sie eine telefonische Beratung wünschen, dann rufen Sie uns bitte unter 038203/7450-0 an.
Wünschen Sie eine Online-Beratung dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular unter dem Punkt Kontakt.
Hinweis:
Ferner erlauben wir uns den Hinweis, dass sich telefonische und Onlineberatungen nicht für eilige, akute und komplexe Rechtsprobleme eignen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir den geschilderten Sachverhalt bis zum Eingang unserer Beratungsgebühr nicht auf mögliche einzuhaltende Fristen überprüfen.
Wenn Sie eine telefonische oder Online-Rechtsberatung wünschen, dann bitten wir um folgende Angaben:
Wir können nur solche Anfragen bearbeiten, die diese Voraussetzungen erfüllen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
- Schildern Sie uns möglichst umfassend Ihr Rechtsproblem
- Nennen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre vollständige Postanschrift und möglichst auch Ihre Telefonnummer
- Erklären Sie bereits in Ihrer Anfrage, dass Sie eine gebührenpflichtige Rechtsberatung wünschen
Wenn sich Ihre Anfrage für eine telefonische oder Online-Rechtsberatung eignet, dann erhalten Sie von uns zunächst eine Gebührenmitteilung, d.h. eine Mitteilung über die Höhe der anfallenden Beratungsgebühr. Wie sich diese ergibt, entnehmen Sie bitte den Ausführungen unter dem Punkt Kosten.
Haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe ist die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins unter 038203/7450-0 notwendig.
Ist die Sache eilig, vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen persönlichen Beratungstermin.
Der Beratungsvertrag kommt erst zustande, wenn Sie die Beratungsgebühr auf mein Geschäftskonto bezahlt haben. Die Angaben zum Geschäftskonto entnehmen Sie bitte der Gebührenmitteilung bzw. dem Impressum.
Dies bedeutet für Sie, dass es uns nach Eingang Ihrer telefonischen oder Online-Anfrage freisteht, ob und wann wir Ihre Anfrage bearbeite und ob wir Ihnen eine Gebührenmitteilung übersende.
Wir behalten uns vor, eingehende telefonische oder Online-Anfragen nicht zu bearbeiten.
Nach Eingang unserer Gebührenmitteilung können Sie frei entscheiden, ob Sie eine telefonische oder Online-Rechtsberatung wünschen oder nicht.
Wenn Sie die Beratungsgebühr nicht bezahlen, dann ist die Sache erledigt. Unsere Gebührenmitteilung kostet nichts.
Wir werden Ihre Anfrage schnellst möglich beantworten (schriftlich, per Mail oder telefonisch), wenn die Beratungsgebühr gemäß unserer Gebührenmitteilung auf meinem Geschäftskonto eingegangen ist.
Zudem erlaube wir uns den Hinweis, dass unsere Beratung auf den uns von Ihnen geschilderten Sachverhalten beruht und nach bestem Wissen erfolgt.
Eine Einsicht unsererseits in mögliche Unterlagen ist hier in den meisten Fällen nicht möglich. Insoweit kann es auf Grund Ihrer Schilderung der Unterlagen zu abweichenden Bewertungen von Unterlagen kommen, die Einfluss auf den von uns erteilten Rat haben.
Sofern Unterlagen für die Rechtsberatung wesentlich sind, empfehlen wir daher grundsätzlich die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins unter 038203/7450-0.
Nutzen Sie den Pfädnungsrechner für einen ersten Überblick
Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit dem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.
Um zu berechnen, wie viel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, benötigen wir einige Informationen, darunter Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen, für die Sie Unterhalt zahlen. Die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland basieren auf § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst.