Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Ihr Partner in finanziell herausfordernden Zeiten

In der heutigen, schnelllebigen Wirtschaftswelt kann es leicht passieren, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das Insolvenzrecht bietet in solchen Fällen einen rechtlichen Rahmen, um Schulden zu regulieren und einen Neuanfang zu ermöglichen. Ein erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht ist in diesen Zeiten ein unverzichtbarer Partner, der Sie durch das komplexe Insolvenzverfahren führt.

Die Kanzlei Brandt ist im Bereich der Schuldnerberatung bundesweit tätig. Wir helfen sofort bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, einem Vergleich mit den Gläubigern, aber auch bei der Stellung des Insolvenzantrages.
Die diskrete Online-Schuldnerberatung verhandelt mit Ihren Gläubigern. Ziel ist dabei der Abschluss eines Vergleiches mit welchem Ihre monatlichen Raten und Gesamtschulden reduziert werden können. Kommt ein Vergleich mit Ihren Gläubigern nicht zustande übernehmen wir gerne die Fertigung Ihres Insolvenzantrages und begleiten Sie solange, bis Ihr Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Ein Anruf genügt - Das erste Informationsgespräch ist für Sie kostenlos

Montag – Freitag von 8 bis 17 Uhr

Oder schicken Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail.
Wir senden Ihnen dann gerne kostenlos und unverbindlich ein Angebot zu

Deutschlandweite Beratung für Schuldner und Insolvenz

Wir führen Sie zurück ins Licht des finanziellen Wohlstands

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Auf unserer Internetseite für die Schuldnerberatung finden Sie ausführliches Informationsmaterial.
Sollten noch Fragen offen sein, rufen Sie uns bitte unter 03 82 03 / 7450 20 an

Nutzen Sie den Pfändungsrechner für einen ersten Überblick

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit dem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.
Um zu berechnen, wie viel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, benötigen wir einige Informationen, darunter Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen, für die Sie Unterhalt zahlen. Die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland basieren auf § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst.

Wie funktioniert eine Schuldnerberatung?

Fünf unkomplizierte Schritte auf dem Weg zur Schuldenfreiheit

Wenn Sie uns kontaktieren, ist unser erster Verfahrensabschnitt ein für Sie unverbindliches Informationsgespräch. In diesem ermitteln wir den IST-Status Ihrer persönlichen Situation und analysieren, welche Möglichkeiten Sie haben. Hierzu zählen nicht nur die Höhe Ihrer Schulden und die Anzahl Ihrer Gläubiger, sondern auch Ihre persönliche Situation, z.B. Ihr Alter, der Umfang Ihrer Unterhaltsverpflichtung, Ihre persönliche Erwerbssituation etc.. Wir beantworten im Erstgespräch bereits drängende Fragen Ihrerseits und geben Ihnen schon erste Hilfestellungen. Die Weichen für eine erfolgreiche Regulierung Ihrer Schulden wird schon im Informationsgespräch gelegt. Unserer Erfahrung hat uns gezeigt, dass es im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens wichtig ist, dieses Informationsgespräch telefonisch oder persönlich durchzuführen. So können wir alle notwendigen Informationen schnell und unkompliziert ermitteln und so die Weichen für eine erfolgreiche Schuldenregulierung bereits im Erstgespräch stellen.

Nach dem Erstgespräch übersenden wir Ihnen Unterlagen. Dazu zählt z.B. eine Vollmacht und auch eine Vorlage für eine Gläubigeraufstellung. Wenn Sie sich entscheiden uns zu beauftragen, senden Sie uns diese Unterlagen bitte zurück. Ohne Vollmacht dürfen die Gläubiger mit uns nicht kommunizieren. Ohne Gläubigeraufstellung wissen wir nicht, welche Gläubiger wir anschreiben sollen. Dies mag sich banal anhören, ist aber eine Grundlage unserer Beauftragung. Sowie diese Unterlagen bei uns eingegangen sind und wir einen Beratungshilfeschein im Original haben oder die erste Rate Ihres Honorars bei uns eingegangen ist, erfassen wir alle Gläubiger.

Mit Eingang der ersten Rate Ihres Honorars oder des Beratungshilfescheines und selbst verständlich auch den notwendigen Unterlagen schreiben wir alle Ihre Gläubiger an und bitten diese um Übersendung einer aktuellen Forderungsaufstellung. Nicht immer reagieren die Gläubiger auf die erste Bitte um Übersendung einer Forderungsaufstellung. Wir erinnern die Gläubiger jedoch zweimal an die Übersendung der Forderungsaufstellung. Liegen uns alle Forderungsaufstellung vor, kontaktieren wir Sie.

Sowie alle Forderungsaufstellungen vorliegen, kontaktieren wir Sie und bitten Sie, uns, gegebenenfalls nochmals, Ihre aktuellen Einkommensbelege und eine Vermögensübersicht zuzusenden. Nur wenn uns diese Belege vorliegen, dürfen wir den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls die Voraussetzung zur Stellung eines Insolvenzantrages schaffen. Wenn uns dieser Belege vorliegen, gleichen wir diese noch mit den bei uns vorliegenden Angaben aus dem Erstgespräch ab und aktualisieren dies bei Bedarf. Dann ist es Zeit für ein persönliches Gespräch zwischen Ihnen und Rechtsanwältin Brandt. Hierzu bitten wir Sie uns zu kontaktieren, damit wir einen entsprechenden Ihnen und auch in den Kalender unserer Rechtsanwältin passenden Telefontermin finden können. In diesem Termin besprechen Sie mit Frau Rechtsanwältin Brandt Ihre konkrete Situation. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt Frau Rechtsanwältin Brandt die für Sie sinnvollste Vorgehensweise basierend auf ihrer mehr als 20-jährigen Berufserfahrung. Nach Absprache mit Ihnen und nur nach Absprache mit Ihnen wird basierend auf diesem Gespräch ein Vergleichsvorschlag an alle Gläubiger versendet.

Basierend auf unserem Vergleichsvorschlag kommunizieren wir in der Folge mit Ihren Gläubigern. Manchmal stimmen die Gläubiger erst einem Vergleich zu, wenn alle anderen Gläubiger bereits zugestimmt haben, manchmal erst wenn ihnen die entsprechenden Einkommensbelege übersandt werden. Wir halten Sie grundsätzlich immer auf dem Laufenden. Manchmal ist es sinnvoll vom Gläubiger ein Gegenangebot abzufordern. Dieses leiten wir Ihnen dann zu und besprechen mit Ihnen, ob die Annahme dieses Gegenangebotes für Sie sinnvoll ist oder nicht. Können wir mit allen Gläubigern einen Vergleich erzielen, so sind Ihre Schulden reguliert. Dies bedeutet nicht, dass mit jedem Gläubiger der gleiche Vergleich erzielt werden muss. So kann z.B. das Ratenangebot für einen Gläubiger bei 36 Monaten liegen bei einem anderen hingegen bei 48 Monaten.

Wenn eine Einigung erzielt wird, können Sie Zahlungen an Ihre Gläubiger selbst vornehmen, müssen dann aber auch die Zahlungen überwachen und gegebenenfalls den Gläubigern oder späteren Forderungsaufkäufern gegenüber den Vergleichsschluss und die geleisteten Raten nachweisen. Kommt keine Einigung zu Stande so ist Frau Rechtsanwältin Brandt als geeignete Person nach § 305 InsO berechtigt die Anl. 2 zum Insolvenzantrag zu unterschreiben, so dass die Voraussetzung für die Stellung eines Insolvenzantrages vorliegen. Gerne begleiten wir Sie auch dabei den Insolvenzantrag auszufüllen, beim Gericht einzureichen, bis das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet hat. Wenn wir Sie bei der Stellung des Insolvenzverfahrens begleiten sollen, fertigen wir den Insolvenzantrag für Sie so, dass Sie diesen nur noch unterzeichnen und bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht einreichen müssen. Welches Gericht das ist, teilen wir Ihnen dann mit.

Privatinsolvenz Online anmelden - Geht das?

Einleitung

Die Privatinsolvenz ist ein wichtiger rechtlicher Schritt für Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Doch mit dem digitalen Fortschritt stellt sich die Frage: Kann man eine Privatinsolvenz online anmelden? Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten, den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Online-Anmeldung der Privatinsolvenz in Deutschland.

Dieser Artikel betrifft nur die Verbraucherinsolvenzverfahren, nicht die Verfahren für ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubiger.

Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Das Verfahren dient dazu, den Schuldnern eine Perspektive für einen finanziellen Neuanfang zu bieten.

  • Beratung und Vorbereitung: Vor dem Antrag auf Privatinsolvenz ist eine Schuldnerberatung zwingend vorgeschrieben. Diese Beratung kann bei der Kanzlei Brandt in Anspruch genommen werden.
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern muss durchgeführt und dokumentiert werden. Dies wird durch uns im Falle der Beauftragung durchgeführt.
  • Antragstellung beim Amtsgericht: Der Antrag auf Privatinsolvenz wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Hierzu sind vorgeschrieben Formulare auszufüllen und einzureichen. Für Verbraucher gibt es einen Formularzwang. Das zu nutzende Formular gilt deutschlandweit.

Mit der Digitalisierung sind viele Dienstleistungen mittlerweile auch online verfügbar. Doch wie sieht es mit der Anmeldung zur Privatinsolvenz aus? Grundsätzlich ist die vollständige Online-Anmeldung für eine Privatinsolvenz in Deutschland derzeit nicht möglich. Es gibt jedoch zahlreiche unterstützende Online-Dienste, die den Prozess erleichtern können:

Digitale Schuldnerberatung
Einige Schuldnerberatungen, so auch wir, bieten ihre Dienste mittlerweile auch online an. Sie ermöglichen die Beratung per Videoanruf, Telefon oder E-Mail. Auf diese Weise kann der Schuldner den ersten wichtigen Schritt zur Privatinsolvenz bequem von zu Hause aus durchführen.

Online-Formulare und Anleitungen
Viele Webseiten bieten die notwendigen Formulare und detaillierte Anleitungen zum Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen online an. Diese Ressourcen helfen den Schuldnern, den Prozess besser zu verstehen und die benötigten Dokumente korrekt auszufüllen. Zu beachten ist neben dem Formularzwang auch, dass die Anlage 2 zum Insolvenzantrag durch die Schuldnerberatung, also durch uns, auszufüllen ist. Andernfalls wird der Verbraucherinsolvenzantrag vom Insolvenzgericht abgewiesen. Die notwendigen Formulare könne Sie hier downloaden. Beachten Sie bitte, dass die Anlage 2 von uns auszufüllen ist.

Elektronische Kommunikation mit dem Gericht
Obwohl der Antrag selbst nicht vollständig online eingereicht werden kann, erlauben viele Gerichte die elektronische Kommunikation für die Einreichung von Dokumenten und die Korrespondenz. Dies beschleunigt den Prozess und reduziert den Aufwand für den Schuldner. Die meisten Insolvenzgerichte in Deutschland kommunizieren allerdings postalisch mit den Schuldnern und nehmen auch nur postalisch die Insolvenzanträge an.

Die Anmeldung zur Privatinsolvenz komplett online durchzuführen, ist in Deutschland derzeit nicht möglich. Dennoch gibt es zahlreiche digitale Hilfsmittel, die den Prozess unterstützen und erleichtern können. Eine erste Beratung und die Vorbereitung können online erfolgen, ebenso wie die elektronische Kommunikation mit dem späteren Isnolvenzverwalter, aber nicht mit dem Gericht. Somit kann der Weg zur Schuldenfreiheit zumindest teilweise digital gestaltet werden. Für detaillierte Informationen und Unterstützung sollte jedoch immer eine professionelle Schuldnerberatung, z.B. die Kanzlei Brandt, konsultiert werden.

Formulare

Der richtige Zeitpunkt für einen Anwalt für Insolvenzrecht

Der erste Schritt auf dem Weg aus den finanziellen Schwierigkeiten ist das frühzeitige Erkennen der eigenen prekären Lage. Häufige Warnsignale sind das regelmäßige Überziehen des Kontos, das Aufschieben von Zahlungsfristen oder das Aufnehmen neuer Kredite, um bestehende Schulden zu begleichen. Dies sind deutliche Indizien dafür, dass man den Überblick über die eigenen Finanzen verloren hat.

Es ist entscheidend, diese Anzeichen ernst zu nehmen und nicht in die Falle zu tappen, finanzielle Probleme zu ignorieren, in der Hoffnung, dass sie sich von selbst lösen. Stattdessen sollte dieser Moment als Weckruf gesehen werden, um aktiv nach Lösungen zu suchen. Eine der effektivsten Lösungen ist die Konsultation eines Anwalts für Insolvenzrecht.

Sobald finanzielle Probleme erkannt werden, ist es wichtig, proaktiv zu handeln. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann in dieser Situation nicht nur Berater, sondern auch Vermittler zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern sein. Durch seine Expertise kann er Möglichkeiten aufzeigen, wie sich eine Insolvenz vermeiden lässt oder wie der Prozess, falls unvermeidlich, am besten zu gestalten ist.

Zu den proaktiven Maßnahmen gehört auch die Erstellung eines umfassenden Schuldenbereinigungsplans, der alle vorhandenen Verbindlichkeiten berücksichtigt und einen realistischen Zeitrahmen für die Rückzahlung bietet. Dieser Plan kann Verhandlungen mit Gläubigern über Zahlungsaufschübe oder Schuldenreduzierungen beinhalten. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, um die negativen Auswirkungen einer Insolvenz auf die eigene Bonität zu minimieren.

Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Insolvenzrecht kann entscheidend dafür sein, den bestmöglichen Weg aus der Schuldenfalle zu finden und finanzielle Freiheit wiederzuerlangen. Er bietet nicht nur juristische Unterstützung, sondern kann auch dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Das Ziel sollte immer sein, die finanzielle Stabilität wiederherzustellen und die Weichen für eine gesicherte Zukunft zu stellen.

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und professionelle Unterstützung suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Insolvenzrecht bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir verstehen die Komplexität von Insolvenzfällen und setzen unser Fachwissen ein, um Ihnen den besten Weg aus der Schuldenfalle zu zeigen.

Unsere Insolvenzberatung zielt darauf ab, Ihnen nicht nur juristische Unterstützung zu bieten, sondern auch eine ganzheitliche Beratung, die alle Aspekte Ihrer finanziellen Schwierigkeiten berücksichtigt. Wir stehen Ihnen zur Seite, um präventive Lösungen zu finden und den für Sie passenden Weg auszuwählen.
Unsere umfassende Insolvenzrechtsberatung bietet Ihnen nicht nur juristische Unterstützung, sondern auch eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Situation. Mit unserer Expertise finden wir gemeinsam den besten Weg für Sie, um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.

Mit unserer Insolvenzverfahrensberatung stellen wir sicher, dass Sie bestens über alle notwendigen Schritte und Optionen informiert sind. Wir bieten Ihnen die nötige Unterstützung, um das Verfahren effizient und erfolgreich zu durchlaufen.

Im Rahmen unserer Schuldenberatung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Strategien, um Ihre Schulden zu bewältigen, bevor ein Insolvenzverfahren notwendig wird. Unser Ziel ist es, Ihnen eine Perspektive zu bieten, wie Sie Ihre finanzielle Situation verbessern können. Unsere Schuldnerberatung kombiniert rechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für die finanziellen Herausforderungen, denen Sie gegenüberstehen. Wir beraten Sie umfassend und suchen nach den besten Lösungen für Ihre individuelle Situation.

Als Ihr Privatinsolvenz Rechtsanwalt sind wir darauf spezialisiert, Privatpersonen durch das Insolvenzverfahren zu führen. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, von der Antragstellung bis zum Erreichen der Restschuldbefreiung, um Ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine unserer Spezialitäten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Restschuldbefreiung und unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Verbindlichkeiten strukturiert zu bereinigen.

Ziel unserer Beratung ist Ihre Entschuldung. Wir arbeiten hart daran, Ihnen das Endziel der Befreiung von Schulden zu ermöglichen und unterstützen Sie bei jedem Schritt auf diesem Weg.

Wir beraten Sie umfassend zum Thema Restschuldbefreiung und unterstützen Sie dabei, dieses Ziel im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu erreichen.

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten bieten wir als Ihr Firmeninsolvenzsrechtsanwalt maßgeschneiderte Lösungen an. Wir helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen, sei es durch Sanierung oder eine geordnete Abwicklung Ihres Unternehmens.

Sollten Sie sich in einer Überschuldung befinden, sind wir der Partner an Ihrer Seite, der Ihnen realistische Wege aufzeigt, um eine Insolvenz zu vermeiden oder bestmöglich zu bewältigen.

Falls Sie überlegen, eine Insolvenz anzumelden, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir informieren Sie über alle wichtigen Schritte und rechtlichen Konsequenzen.

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